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   OVG Niedersachsen, 09.09.1991 - 6 L 184/89   

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https://dejure.org/1991,4882
OVG Niedersachsen, 09.09.1991 - 6 L 184/89 (https://dejure.org/1991,4882)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 09.09.1991 - 6 L 184/89 (https://dejure.org/1991,4882)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 09. September 1991 - 6 L 184/89 (https://dejure.org/1991,4882)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    Bauaufsichtsbehörde; Stellplatznedarf; Bruchzahl; Aufrundung; Abrundung; Gleichbehandlung; Verwaltungsübung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bauaufsichtsbehörde; Stellplatznedarf; Bruchzahl; Aufrundung; Abrundung; Gleichbehandlung; Verwaltungsübung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    "Angebrochene" Stellplätze (IBR 1992, 159)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 1992, 56
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 29.03.1968 - IV C 27.67

    Pflicht zur Schaffung von Einstellplätzen für Kraftfahrzeuge, Bedingung und

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.09.1991 - 6 L 184/89
    Für die vorliegende Verpflichtungsklage ist die jetzt geltende Fassung maßgeblich (vgl. Urteil des Senats v. 31.1.1983 - 6 A 143/80 -, ZMR 1984, 391; BVerwG, Urteil v. 29.3.1968 - IV C 27.67 -, BVerwGE 29, 261, 265).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 31.01.1983 - 6 A 143/80
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.09.1991 - 6 L 184/89
    Für die vorliegende Verpflichtungsklage ist die jetzt geltende Fassung maßgeblich (vgl. Urteil des Senats v. 31.1.1983 - 6 A 143/80 -, ZMR 1984, 391; BVerwG, Urteil v. 29.3.1968 - IV C 27.67 -, BVerwGE 29, 261, 265).
  • OVG Niedersachsen, 30.08.1995 - 1 L 1486/94

    Stellplatzerlaß; Verkaufsstätte im Sondergebiet; Kaufhaus; Erhöhter

    Die Richtzahlen geben, auch wenn sie nur verwaltungsinterne Vorschriften für die Bauaufsichtsbehörden sind, als sachgerechte Auswertung von Erfahrungen zuverlässige Anhaltspunkte für den Stellplatzbedarf und gewährleisten unter dem Gesichtspunkt des Gleichheitsgrundsatzes eine einheitliche Handhabung (vgl. Urt. d. Sen. v. 29.6.1979 - 1 A 37/78 -, BRS 35 Nr. 125; Urt. d. 6. Senats v. 9.9.1991 - 6 L 184/89 -, BRS 52 Nr. 114; Grosse-Suchsdorf/Schmaltz/Wiechert, NBauO, Kommentar, 5. Aufl. 1992, § 47 Rdnr. 20).
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